AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ReDi Training – Heiko Montag
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Seminare, Workshops, Coachings, Beratungen, Vorträge, Inhouse-Schulungen sowie sonstige Angebote von ReDi Training.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Teilnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ReDi Training diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
ReDi Training bietet Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen an:
- Kommunikation
- Körpersprache
- Persönlichkeitsentwicklung
- Führungskräfteentwicklung
- Konfliktmanagement
- Deeskalation
- Coaching
- Beratung
- Seminare und Workshops
- Inhouse-Schulungen
Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesenen Preise.
(2) Sämtliche Rechnungen von ReDi Training sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) ReDi Training ist berechtigt, angemessene Vorschuss- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Die Teilnahme an Seminaren, Workshops oder Schulungen kann von der vollständigen Bezahlung der Teilnahmegebühr abhängig gemacht werden.
Zahlungsverzug
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) ReDi Training ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
(7) Offene Forderungen berechtigen ReDi Training, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
Stornierung von Einzelterminen
(8) Coachings, Beratungen oder individuelle Trainings können bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei storniert werden.
(9) Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Kalendertagen vor Leistungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
(10) Bei einer Stornierung von weniger als 7 Kalendertagen vor Leistungsbeginn oder Nichterscheinen werden 100 % des vereinbarten Honorars berechnet.
Inhouse-Schulungen
(11) Für Inhouse-Schulungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen.
(12) Bereits entstandene Reise-, Vorbereitungs- oder Übernachtungskosten können gesondert berechnet werden.
Aufrechnung
(13) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, elektronisch oder über die angebotenen Kontaktmöglichkeiten.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
Verhalten
Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen und professionellen Umgang.
ReDi Training kann Teilnehmer bei groben Störungen oder unangemessenem Verhalten von der Veranstaltung ausschließen.
Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
Vertraulichkeit
Informationen über andere Teilnehmer oder Auftraggeber sind vertraulich zu behandeln.
§ 5 Urheberrecht und geistiges Eigentum
Schutz sämtlicher Inhalte
Alle von ReDi Training entwickelten oder bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Dies umfasst insbesondere:
- Seminarunterlagen
- Präsentationen
- Arbeitshefte
- Handouts
- Trainingskonzepte
- Kommunikationsmodelle
- Schulungssysteme
- Grafiken
- Logos
- Fotografien
- Bilder
- Videos
- Audioaufzeichnungen
- digitale Lerninhalte
- Checklisten
- Leitfäden
- Dokumentationen
- Coachingunterlagen
Eigentumsrechte
Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben ausschließlich bei ReDi Training.
Mit der Teilnahme wird kein Eigentums- oder Verwertungsrecht übertragen.
Verbotene Nutzungen
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ReDi Training ist insbesondere untersagt:
- Kopieren
- Fotografieren von Unterlagen
- Scannen
- Speichern
- Digitalisieren
- Vervielfältigen
- Veröffentlichen
- Weitergeben
- Hochladen auf Webseiten
- Hochladen in soziale Netzwerke
- Nutzung in eigenen Schulungen
- Nutzung in eigenen Coachings
- Nutzung in eigenen Beratungsangeboten
- Weitergabe an Dritte
- kommerzielle Verwertung
Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen
Jegliche Aufzeichnung von Veranstaltungen, Coachings oder Schulungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ReDi Training.
Dies gilt ausdrücklich auch für:
- Smartphone-Aufnahmen
- Bildschirmaufzeichnungen
- Screenshots
- Livestreams
- KI-gestützte Mitschnitte
- Transkriptionssoftware
Vertragsverletzungen
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zivilrechtliche, urheberrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
ReDi Training behält sich ausdrücklich die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Beseitigungsansprüchen vor.
§ 6 Inhouse-Schulungsbedingungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Schulungsunterlagen verbleiben im Eigentum von ReDi Training.
Dem Auftraggeber wird ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Schulungszweck eingeräumt.
Aufzeichnungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
§ 7 Coaching- und Schulungsvereinbarungen
Coachings, Beratungen und Trainings stellen Dienstleistungen dar.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder beruflicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Die Umsetzung der vermittelten Inhalte erfolgt eigenverantwortlich durch den Teilnehmer oder Auftraggeber.
Alle Coachinginhalte werden vertraulich behandelt.
Vermittelte Methoden, Konzepte und Modelle bleiben geistiges Eigentum von ReDi Training.
§ 8 Haftung
ReDi Training haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ReDi Training nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ReDi Training.
Stand: Mai 2026
ReDi Training
Heiko Montag
64686 Lautertal (Odenwald)
